Flächen für Windenergie im Landkreis Harburg
Ausgangslage
Ausgangslage
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land vorgegeben. Das Land Niedersachsen muss gemäß WindBG 2,2% der Landesfläche bis zum 31.12.2032 für Windkraft zur Verfügung stellen.
Daraus ergeben sich Anforderungen des Landes an die Landkreise. Der Landkreis Harburg hatte bisher nur ca. 0,5% seiner Fläche für Windkraft zur Verfügung gestellt. Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) sind nur 558 Hektar als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Das ist im Vergleich mit anderen Kreisen und im Vergleich mit der Potenzialfläche (siehe unten) wenig. Die Politik im Landkreis hat die Windkraft in der Vergangenheit offenbar nicht genug gefördert.
Ursprünglich war die Anforderung vom Land an den Landkreis Harburg, dass der Landkreis 2,77% ca. 3.450 ha seiner Kreisfläche für Windenergie zur Verfügung stellt.
Der Landkreis muss aufholen
Der Landkreis muss aufholen
Nach dem neuesten Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen muss der Landkreis Harburg nun 3,16 % der Fläche für Windenergie ausweisen. Bis Ende 2027 müssen 3.051 Hektar (2,44 Prozent der Kreisfläche) und bis Ende 2032 müssen 3.949 Hektar (3,16 Prozent der Kreisfläche) für Windenergie zur Verfügung gestellt werden.
Der Landkreis Harburg ist dabei, sein Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für Windkraft zu überarbeiten. Mit der Auslegung der ersten Planunterlagen ist nicht vor Ende der Sommerpause Mitte 2024 zu rechnen. Der Landkreis geht davon aus, dass die Erlangung der sogenannten Planreife für einzelne Windenergievorranggebiete (WVRG) bis weit in das Jahr 2025 hinein dauern wird.
Geeignete Flächen sind genug vorhanden
Geeignete Flächen sind genug vorhanden
In einem ersten Planungsschritt wurden eine Reihe von Kriterien angewendet, um Potenzialflächen zu identifizieren. Demnach kommen 6.200 Hektar im Landkreis Harburg als Windenergieflächen in Frage.
Die größten geeigneten Flächen liegen in den Samtgemeinden Salzhausen und Tostedt. In der Samtgemeinde Salzhausen gibt es 9,3% Potenzialflächen. Wer sich in dieser Gegend auskennt, kann das schon anhand der hier dargestellten Karte erkennen. Man sieht auch deutlich, dass Naturschutzgebiete von vornherein ausgeschlossen sind.

Um diese Flächen geht es in der Gemeinde Gödenstorf
Um diese Flächen geht es in der Gemeinde Gödenstorf
In der Grafik sind die Potenzialflächen "Gödenstorf Süd" rot umrandet. Die Flächen liegen beidseitig der K75 zwischen Gödenstorf und Lübberstedt.
Die hellgrüne Farbe steht für den Konfliktrisikowert 2 (KRW 2). KRW 2 bedeutet, dass die Flächen annahmegemäß zu 80 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus einer Flächenbewertung für Niedersachsen durch Fraunhofer IEE und Bosch & Partner GmbH (Studie von 2023). Der Konfliktrisikowert KRW 2 ist sehr günstig. Die Skala reicht von KRW 1 (vollständig verfügbar) bis KRW 6 (gänzlich unverfügbar).
Wie geht es weiter?
Wie geht es weiter?
Die Arbeitsgruppe Windenergie des Landkreises Harburg wird nun die 6.200 Hektar Potenzialflächen weiter analysieren, um die am besten geeigneten Flächen zu identifizieren. Bis Ende 2032 müssen ca. 4.000 Hektar bereitgestellt werden. Der Landkreis ist auf jeden Fall hoch motiviert, dieses Ziel zu erreichen, denn falls das Ziel nicht erreicht werden sollte, verliert der Kreis seine Planungshoheit für die Windenergie und es könnten relativ ungeregelt Windparks und Windräder entstehen.
Quellen: