Potenzialgebiet Gödenstorf Süd sehr geeignet für Windenergie
Windenergie im Landkreis Harburg
Windenergie im Landkreis Harburg
Der Landkreis Harburg verfolgt das Ziel, bis Ende 2027 3.051 Hektar (2,44% der Kreisfläche) und bis Ende 2032 3.949 Hektar (3,16% der Kreisfläche) für die Nutzung von Windenergie auszuweisen. Diese Flächenbegrenzung dient dazu, die Windenergienutzung auf die am besten geeigneten Gebiete zu konzentrieren und gleichzeitig sensible Bereiche zu schützen.
Um eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten, hat die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit der Politik einen Kriterienkatalog und eine Flächenkonzeption entwickelt. Ziel ist es, Windenergieanlagen (WEA) an Land zu konzentrieren und eine ungeordnete Streuung in der Landschaft zu vermeiden.
Abstandskriterien und Umweltbelange
Abstandskriterien und Umweltbelange
Die Abstandskriterien berücksichtigen rechtliche Mindestanforderungen, gesetzliche Ausschlussgründe und planerische Überlegungen. So sind beispielsweise Naturschutzgebiete und historisch alte Waldstandorte für die Windenergie ausgeschlossen. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sind Abstände von 900 m zu Ortslagen und 425 m zu Einzelhäusern vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Planung werden die Wirkungen auf den Menschen und die Umwelt für jedes potentielle Windenergiegebiet bewertet.
Konsequenzen bei Nichterreichung der Teilflächenziele
Konsequenzen bei Nichterreichung der Teilflächenziele
Sollten die Teilflächenziele nicht erreicht werden, könnte dies zu einer größeren Anzahl von WEA führen, als aktuell geplant, und die Anlagen könnten näher an Siedlungen heranrücken. Die Flächenausweisung im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) soll daher einer ungeordneten Streuung entgegenwirken.

Vorentwurf Potenzialflächen
Vorentwurf Potenzialflächen
Der Landkreis Harburg hat bereits einen Kriterienkatalog und einen Vorentwurf der Potentialflächen erarbeitet und im Fachausschuss vorgestellt. Die Karte des Vorentwurfs zeigt die nach Anwendung der Abstandskriterien verbliebenen Flächen und dient als Grundlage für die weitere Ermittlung betroffener Belange.
Die Potenzialfläche Gödenstorf Süd wird im Dokument "Beschlussauszug
aus der 9. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (XVIII. Wahlperiode) vom 22.02.2024" des Landkreises als Potenzialfläche ausgewiesen (siehe Bild).
Folgende Ausschlusskriterien wurden dafür zugrunde gelegt:
- Siedlung
- Natur und Landschaft
- Infrastruktur
- Sonstige (Wasserschutz, Rohstoffgewinnung)
Fazit
Fazit
Die Potenzialfläche Gödenstorf Süd wird bisher von verschiedenen Seiten als sehr geeignet angesehen:
- Die Flächenbewertung für Niedersachsen durch Fraunhofer IEE und Bosch & Partner GmbH (Studie von 2023) ergab einen Konfliktrisikowert KRW 2 (wir haben berichtet).
- Der Landkreis Harburg stellt das Gebiet nach der Anwendung der pauschalen Abstandskriterien als geeignet dar.
- Die Entwickler RWE und Agrowea wollen Projekte in diesem Gebiet realisieren, so dass auch die Machbarkeit gewährleistet ist.
Wie geht es weiter?
Wie geht es weiter?
Für die Flächen im "Vorentwurf Potentialflächen" ermittelt der Landkreis im nächsten Schritt die weiteren betroffenen Belange. Die Bewertungskriterien im nächsten Schritt sind:
- Nähe zu FFH-Gebieten mit windkraftsensiblen wertgebenden Arten
- Ergänzung landesweitbedeutsame Brut- und Rastvogelgebiete
- Umzingelung von Ortslagen
- Artenschutz: Nahbereich gem. §45b BNatSchG in Verb. m. Anlage
- Konzentration von WEA
- Nadelwald (außerhalb von VRG Wald gem. LROP)
- Landschaftsschutzgebiete
- Abstände zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (20-250 m)
- sonstige seismische Stationen (Vierhöfen)
Parallel erfolgt eine erneute Beratung mit Kommunen und Politik, der fachliche Austausch mit Nachbarkreisen und Genehmigungsbehörde, die Verschriftlichung des Entwurfs und Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.
Quellen:
Beschlussauszug aus der 9. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (XVIII. Wahlperiode) vom 22.02.2024
Dieses Dokument (2024-02-22 FA BP TOP 9 SAO.pdf), aus dem der auf dieser Seite dargestellte Kartenausschnitt stammt, wurde mittlerweile von der Website des Landkreises Harburg entfernt und kann nicht mehr verlinkt oder heruntergeladen werden. Bei Interesse an dem Dokument nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Teilen Sie uns gerne mit, wenn dieses Dokument irgendwo herunterladbar ist.