Stellungnahme der Samtgemeinde Salzhausen zum RROP Teilplan Windenergie

Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit

Am 17. Dezember 2024 hat der Kreistag Harburg einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende beschlossen: Die Öffentlichkeit sowie relevante Institutionen wurden eingeladen, sich am ersten Entwurf des Teilprogramms Windenergie und an der 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 zu beteiligen.


Die entsprechenden Planunterlagen lagen in der Zeit vom 27. Dezember 2024 bis zum 26. März 2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Stellungnahmen einzureichen.


Die Samtgemeinde Salzhausen hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und eine eigene Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist sehr ausführlich und umfasst 25 Seiten. Hier werden die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Haltung zur Windenergieplanung

Die Samtgemeinde bekennt sich ausdrücklich zur Förderung der Windenergie als staatliches Ziel und unterstützt die Energiewende grundsätzlich. Sie erkennt die Notwendigkeit an, Flächen für Windenergie bereitzustellen, fordert jedoch eine gerechte Lastenverteilung und eine sachgerechte Abwägung im Planungsverfahren.

Positiv eingeschätzte Aspekte

Die Samtgemeinde akzeptiert bestimmte Flächen als vertretbar, insbesondere:

  • SAL 01 (nördlich von Tangendorf/Wulfsen): bereits bestehende Windenergieanlagen, geringe zusätzliche Belastung.
  • SAL 11 und SAL 17 (nahe BAB 7): durch Lärm und Trennung von Ortslagen weniger als Naherholungsgebiete geeignet.
  • SAL 04 und SAL 06: Offenlandschaften mit geringer Erholungsfunktion, nach Anpassung akzeptabel.
  • SAL 08: trotz Bedauern über Waldverlust nachvollziehbar aufgrund vorhandener Vorbelastung durch BAB 7.

Kritikpunkte und negativ eingeschätzte Aspekte

Unverhältnismäßige Belastung:


Die Samtgemeinde soll 9,07 % ihrer Fläche für Windenergie bereitstellen – mehr als das Doppelte der nächstfolgenden Kommune.


Sie fordert die Anwendung eines „Deckels“ von 4 % analog zur landesweiten Regelung, um Verteilungsgerechtigkeit zu wahren.


Nichtberücksichtigung kommunaler Planungen (§ 245e BauGB):


Die Samtgemeinde kritisiert, dass eigene Planungen nach § 245e BauGB nicht in die Abwägung einbezogen wurden, obwohl sie rechtlich relevant und schneller umsetzbar seien.


Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion:


Besonders kritisiert werden die Flächen SAL 03, SAL 05, SAL 07/13, SAL 29 und SAL 33, da sie:

  • in großflächigen, unzerschnittenen Waldgebieten liegen,
  • zentrale Naherholungsräume betreffen,
  • touristisch bedeutende Orte wie das Reit- und Turniergelände Luhmühlen beeinträchtigen,
  • das Landschaftsbild massiv verändern würden (z. B. durch 250 m hohe Anlagen in hügeliger Topographie).


Fehlende interkommunale Abstimmung:


Es fehlt eine Abstimmung mit dem benachbarten Landkreis Lüneburg, der z. B. auf angrenzende Vorrangflächen verzichtet hat (z. B. wegen Rotmilan-Vorkommen).


Verlust kommunaler Selbstverwaltung:


Die Samtgemeinde sieht ihre Planungshoheit durch die RROP-Änderung erheblich eingeschränkt.


Wirtschaftliche Nachteile:


Es wird auf Studien verwiesen, die Wertverluste von Immobilien in Windkraftnähe belegen, was sich negativ auf Steueraufkommen und Attraktivität für Zuzug auswirken könne.


Lärmschutz:


Die Samtgemeinde fordert eine umfassende Prüfung der Lärmbelastung bereits auf Raumordnungsebene, nicht erst im Genehmigungsverfahren.

Forderungen der Samtgemeinde

  • Die Samtgemeinde fordert die ersatzlose Streichung mehrerer Flächen (u. a. SAL 03, SAL 05, SAL 07/13, SAL 29, SAL 33).
  • Sie schlägt ein alternatives, aus ihrer Sicht verträgliches Flächenkonzept vor, das mit den Belangen von Erholung, Tourismus und Landschaftsschutz vereinbar ist.
  • Sie fordert eine gerechtere Verteilung der Flächenlasten im Landkreis und eine stärkere Berücksichtigung kommunaler Planungen.
  • Sie bittet um erneute Beteiligung im weiteren Verfahren.

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Wie könnte der Landkreis die Einwände der Samtgemeinde bewerten?

Der Landkreis hat jetzt die Aufgabe, die vielen Eingaben zu sichten, zu analysieren, und zu bewerten. Viele der eingereichten Stellungnahmen sind schnell zusammengeschustert worden und wiederholen sich. Die Stellungnahme der Samtgemeinde Salzhausen hebt sich qualitativ deutlich hervor. Einige Punkte, die bei der Bewertung durch den Landkreis eine Rolle spielen können:


  • Ernsthaftigkeit und Fachlichkeit der Kritik: Die Stellungnahme ist sehr professionell und argumentativ stark aufgebaut. Sie bezieht sich auf konkrete rechtliche Grundlagen (z. B. § 245e BauGB, § 7 ROG, NWindBG), frühere Gerichtsurteile und konkrete Planungsfehler. Das zeigt, dass die Samtgemeinde ihre Hausaufgaben gemacht hat – das wird beim Landkreis nicht ignoriert werden können.

  • Politischer Druck und Öffentlichkeitswirkung: Die Samtgemeinde betont mehrfach die massive Ungleichverteilung der Flächenlasten (über 9 % der Gemeindefläche für Windenergie, mehr als das Doppelte der nächstbelasteten Kommune). Diese Argumentation ist politisch brisant und ist auch in der Öffentlichkeit auf hohe Resonanz gestoßen.

  • Kooperationsbereitschaft: Trotz der deutlichen Kritik zeigt die Samtgemeinde Gesprächsbereitschaft und bietet Alternativen an. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Landkreis die Stellungnahme nicht als reine Blockadehaltung, sondern als konstruktiven Beitrag wahrnimmt.

Die Stellungnahme der Samtgemeinde Salzhausen ist inhaltlich stark und dürfte beim Landkreis Harburg nicht ungehört bleiben. Sie hat das Potenzial, konkrete Änderungen im RROP-Entwurf zu bewirken – insbesondere bei der Flächenverteilung, der Berücksichtigung kommunaler Planungen und dem Schutz sensibler Landschaftsräume.

Das Dokument "Stellungnahme RROP Windenergie vom 21.03.2025" (11 MB, 25 Seiten) ist auf der Website der Samtgemeinde herunterladbar: