Steuerung der Windenergie im Landkreis Harburg - Zusammenfassung der Veranstaltung

"Steuerung der Windenergie im Landkreis Harburg"

Am 22.05.2024 führte der Landkreis Harburg eine Online-Informationsveranstaltung "Steuerung der Windenergie im Landkreis Harburg" durch.


Die Veranstaltung wurde durchgeführt von:

  • Dr. Alexander Stark, Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung / Mobilität (Leitung)
  • Torben Ziel, Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung / Mobilität

Zusammenfassung

Der Landkreis Harburg plant die Ausweisung von Windenergiegebieten: Der Landkreis Harburg muss ein Flächenziel von 3,16% der Fläche für die Windenergie erreichen, das in zwei Stufen bis 2032 umgesetzt werden soll. Dafür hat er eine Vorplanung mit verschiedenen Ausschluss- und Bewertungskriterien erstellt, die er mit den Gemeinden und der Kreispolitik abgestimmt hat.

Die Windenergie ist in Deutschland privilegiert und durch ein Bundesgesetz geregelt: Die Windenergie an Land ist nach Paragraph 35 des Baugesetzbuchs im Außenbereich zulässig, kann aber durch die Regionalplanung eingeschränkt werden. Das Bundesgesetz vom 20. Juli 2022 schreibt ein Flächenziel von 2,2% für Niedersachsen vor, das das Land auf die Landkreise umgelegt hat.


Die Windpotenzialstudie Niedersachsen dient als Grundlage für die Flächenverteilung: Die Windpotenzialstudie Niedersachsen hat verschiedene Konfliktrisikowerte für die Flächen im Land ermittelt, die die Wahrscheinlichkeit für die Realisierung von Windenergieanlagen anzeigen. Der Landkreis Harburg hat diese Studie teilweise übernommen, aber auch eigene planerische Erwägungen angestellt, um die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen.


Die Ausschluss- und Bewertungskriterien umfassen verschiedene Aspekte wie Siedlung, Natur, Landschaft und Infrastruktur: Der Landkreis Harburg hat für die Flächenauswahl verschiedene Kriterien angewendet, die einen Mindestabstand zu Siedlungen, Gewerbegebieten, Freizeitanlagen, Schutzgebieten, Waldflächen, Vogellebensräumen, Fließgewässern, Flugplätzen, Freileitungen und anderen Infrastrukturen vorsehen. Dabei hat er teilweise die Vorgaben des Landes übernommen, teilweise aber auch eigene Abstände festgelegt.


Die Umfassungswirkung und die naturschutzfachliche Bewertung führen zu weiteren Flächenreduzierungen: Der Landkreis Harburg hat zusätzlich zu den Ausschlusskriterien auch die Umfassungswirkung von Windenergieanlagen auf die Ortslagen berücksichtigt, indem er einen maximalen Umfassungswinkel von 120 Grad und einen minimalen Freiblickwinkel von 60 Grad festgelegt hat. Außerdem hat er die naturschutzfachliche Bewertung der Flächen durchgeführt, um die Verträglichkeit mit den FFH-Gebieten und den geschützten Vogelarten zu prüfen.


Der Vorentwurf erreicht das Teilflächenziel für 2027, aber nicht für 2032: Der Vorentwurf, der aus den Workshops mit den Gemeinden und der Kreispolitik hervorgegangen ist, weist eine Fläche von 3.419 Hektar für die Windenergie aus, die für das Teilflächenziel von 2027 ausreichend ist. Für das Teilflächenziel von 2032, das eine Fläche von 3.949 Hektar erfordert, fehlen noch 530 Hektar. Der Vorentwurf soll öffentlich ausgelegt werden, um weitere Stellungnahmen zu erhalten.

Die böse Überraschung

Auf dieser Veranstaltung wurde erstmalig dargestellt, dass das Potenzialgebiet Gödenstorf Süd aufgrund nicht näher genannter naturschutzfachlicher Belange aus der Planung herausfallen soll.


Wir verweisen auf den Artikel "Potenzialgebiet Gödenstorf Süd plötzlich doch nicht mehr geeignet?" (Link unten).


Es wurde die Frage gestellt, ob Gemeinden vorläufig herausgenommene Flächen wieder in die Planung reinnehmen lassen können. Die Antwort darauf war ein "vorsichtiges Ja". Die Gemeinden müssten dem Kreis Argumente bringen, um die Fläche wieder reinzunehmen. Grundsätzlich sei es möglich, eine Einschätzung zu revidieren. Es wurde zusätzlich darauf hingewiesen, dass man ggf. mit Auflagen arbeiten kann.

Quellen: