Steuerung der Windenergie im Landkreis Harburg - Zusammenfassung der Veranstaltung
"Steuerung der Windenergie im Landkreis Harburg"
"Steuerung der Windenergie im Landkreis Harburg"
Am 22.05.2024 führte der Landkreis Harburg eine Online-Informationsveranstaltung "Steuerung der Windenergie im Landkreis Harburg" durch.
Die Veranstaltung wurde durchgeführt von:
- Dr. Alexander Stark, Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung / Mobilität (Leitung)
- Torben Ziel, Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung / Mobilität
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Die Windenergie ist in Deutschland privilegiert und durch ein Bundesgesetz geregelt: Die Windenergie an Land ist nach Paragraph 35 des Baugesetzbuchs im Außenbereich zulässig, kann aber durch die Regionalplanung eingeschränkt werden. Das Bundesgesetz vom 20. Juli 2022 schreibt ein Flächenziel von 2,2% für Niedersachsen vor, das das Land auf die Landkreise umgelegt hat.
Die böse Überraschung
Die böse Überraschung
Auf dieser Veranstaltung wurde erstmalig dargestellt, dass das Potenzialgebiet Gödenstorf Süd aufgrund nicht näher genannter naturschutzfachlicher Belange aus der Planung herausfallen soll.
Wir verweisen auf den Artikel "Potenzialgebiet Gödenstorf Süd plötzlich doch nicht mehr geeignet?" (Link unten).
Es wurde die Frage gestellt, ob Gemeinden vorläufig herausgenommene Flächen wieder in die Planung reinnehmen lassen können. Die Antwort darauf war ein "vorsichtiges Ja". Die Gemeinden müssten dem Kreis Argumente bringen, um die Fläche wieder reinzunehmen. Grundsätzlich sei es möglich, eine Einschätzung zu revidieren. Es wurde zusätzlich darauf hingewiesen, dass man ggf. mit Auflagen arbeiten kann.
Quellen: