Aktueller Stand der Windkraft-Planung im Landkreis Harburg
Wie stellt sich die Gesamtsituation dar?
Wie stellt sich die Gesamtsituation dar?
Wir bieten hier einen Überblick über den aktuellen Stand der Windenergieplanung im Landkreis Harburg, insbesondere mit Fokus auf die Samtgemeinde Salzhausen.
Planungsstand und Zielerreichung
Planungsstand und Zielerreichung
Der Kreistag Harburg hat am 17.12.2024 beschlossen, die Öffentlichkeit und betroffene Stellen zum ersten Entwurf des Teilprogramms Windenergie und zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 zu beteiligen.
Das Teilflächenziel für 2027 (3.051 ha) wird mit 3.755,5 ha übertroffen, das Ziel für 2032 (3.949 ha) jedoch um 193,5 ha verfehlt.
Derzeit sind im Landkreis nur etwa 0,5 % der Fläche als Vorranggebiete für die
Windenergienutzung ausgewiesen.
Regionales Raumordnungsprogramm
Regionales Raumordnungsprogramm
Die Planung für Windenergie wird im RROP (Regionales Raumordnungsprogramm) dargestellt. Das RROP ist ein Planungsverfahren für die Regionalentwicklung in Niedersachsen. Die Landkreise sind dafür verantwortlich. In den RROPs legen die Landkreise räumliche Entwicklungsziele für verschiedene Nutzungsarten fest.
Hauptaufgabe der RROPs ist es, verschiedenste Belange sorgfältig gegeneinander und untereinander abzuwägen. Hierzu gehören unter anderem Naturschutz, Verkehrsplanung und Wasserwirtschaft.
Der Entwurf zur 1. Änderung des RROP 2025 wurde 29.06. bis zum 15.08.2023 ausgelegt. Hierin wurde jedoch die Windenergie noch nicht berücksichtigt. Daher gibt es eine 2. Änderung des RROP mit einem Entwurf des Teilprogramms Windenergie.
Öffentliche Beteiligung
Öffentliche Beteiligung
Die Auslegung der Planunterlagen für das Teilprogramm Windenergie erfolgte vom 27.12.2024 bis 26.03.2025. Ziel des Landkreises ist es, die Windenergienutzung in ausgewiesenen Gebieten zu konzentrieren, in denen sie mit anderen Landnutzungen vereinbar ist.
Über 1.600 Stellungnahmen wurden eingereicht, hauptsächlich von BürgerInnen.
Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgt gestaffelt: Gemeinden und Träger öffentlicher Belange bis Sommerpause 2025, Bürger bis Ende 2025.
Ein zweiter Entwurf wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet, mit möglichem Beschluss frühestens im Sommer 2027.
Die Samtgemeinde Salzhausen hat eine Stellungnahme abgegeben, ebenso hat die Planungsgesellschaft Bürgerwindpark Gödenstorf-Süd GmbH eine Stellungnahme abgegeben.
Kritik der Samtgemeinde Salzhausen
Kritik der Samtgemeinde Salzhausen
Die SG Salzhausen kritisiert eine massive Ungleichverteilung der Flächenlasten: Sie soll 9,07 % ihrer Fläche für Windenergie bereitstellen – mehr als das Doppelte der nächstbelasteten Kommune.
Sie fordert die Anwendung eines "Deckels" von 4 % auch auf Gemeindeebene, analog zur Landkreisregelung.
Die SG sieht gravierende Abwägungsfehler, insbesondere durch Nichtberücksichtigung von § 245e (5) BauGB-Flächen und bestehender Bauleitplanungen.
Die Fläche SAL 05 (Waldgebiet zwischen Toppenstedt, Salzhausen und Garstedt) wird als ungeeignet angesehen und soll ersatzlos gestrichen werden.
Auch das Gebiet um Gut Schnede wird als unvereinbar mit den Planungen betrachtet.
Vorschläge und Forderungen
Vorschläge und Forderungen
Die SG schlägt ein eigenes, verträgliches Maß an Vorrangflächen vor, das Naherholung, Landschaftsbild und Wirtschaft (z. B. Reiterzentrum Luhmühlen) berücksichtigt.
Sie fordert eine gerechtere Lastenverteilung und rechtliche Prüfung des aktuellen Entwurfs.
Die Planungsgesellschaft Bürgerwindpark Gödenstorf-Süd GmbH betont, dass ihre Fläche außerhalb von Wäldern und historischer Waldstandorte liegt und daher geeignet sei.
Politische Rahmenbedingungen
Politische Rahmenbedingungen
Union und SPD wollen, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird – im Einklang mit den EU-Zielen. Dafür setzen sie auf mehr erneuerbare Energien und halten am Emissionshandel fest. Gleichzeitig sollen Bürger und Unternehmen finanziell entlastet werden. Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (CDU, CSU, SPD) betont:
- Fortsetzung des Windkraftausbaus.
- Evaluierung der Flächenziele für 2032.
- Entbürokratisierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Begrenzung der Flächenpachten für EEG-geförderte Anlagen.
Die Koalitionspartner möchten das Energieangebot steigern und dadurch die Stromkosten reduzieren. Hierfür sollen die Potenziale der erneuerbaren Energien genutzt werden.
Die Windkraft-Gegner, die gehofft haben, dass mit einer neuen Regierung das Rad wieder zurück gedreht wird, müssen sich den Realitäten stellen: Wir brauchen bezahlbaren Strom und mehr Unabhängigkeit von anderen (kriegführenden) Ländern, und das geht nur mit erneuerbaren Energien, insbesondere mehr Windenergie.
Siehe auch: