Windenergie im Landkreis Harburg: Öffentliche Beteiligung gestartet
Beteiligungsverfahren sachliches Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Harburg gestartet
Beteiligungsverfahren sachliches Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Harburg gestartet
Am 17. Dezember 2024 hat der Kreistag des Landkreises Harburg einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende gemacht: Er hat der öffentlichen Beteiligung am sachlichen Teilprogramm Windenergie sowie der parallelen 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP 2025) zugestimmt. Damit wird das RROP gezielt an die Anforderungen der Windenergieplanung angepasst.
Die offizielle Bekanntmachung dazu wurde am 19. Dezember 2024 im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Seitdem läuft das Beteiligungsverfahren – Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen können sich einbringen und Stellungnahmen abgeben.
Wo finde ich was?
Wo finde ich was?
Alle aktuellen Informationen zum Verfahren sowie die relevanten Unterlagen stehen online zur Verfügung, siehe Link unten. Den aktuellen Entwurf (1. Auslegung) findet man ganz einfach am rechten Seitenrand unter „Dateien“ zum Download.
Wer sich grundsätzlich über die Windenergieplanung im Landkreis Harburg informieren möchte, wird auf der speziellen Themenseite zur Steuerung der Windenergie fündig. Dort gibt es auch Rückblicke auf bisherige Informationsveranstaltungen – und sobald neue Termine feststehen, werden sie ebenfalls dort veröffentlicht.
Auch zum RROP 2025 gibt es weiterführende Infos. Wichtig: Die derzeit ausgesetzte 1. Änderung des RROP steht in keinem Zusammenhang mit der Windenergieplanung.
Wie läuft das Verfahren ab?
Wie läuft das Verfahren ab?
Hier ein Überblick über die wichtigsten Schritte im Planungsverfahren:
- Bekanntmachung der Planungsabsichten & Scoping (2022)
- Erarbeitung eines Entwurfs durch die Verwaltung
- Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlicher Stellen
- Auswertung der Stellungnahmen & Überarbeitung des Entwurfs (aktueller Stand)
- Ggf. erneute Beteiligung bei Änderungen
- Abwägung & Satzungsbeschluss durch den Kreistag
- Genehmigung durch die obere Landesplanungsbehörde
- Abschließende Bekanntmachung & Inkrafttreten
Die Schritte 3 bis 5 können sich mehrfach wiederholen – je nachdem, wie umfangreich die Rückmeldungen ausfallen und ob der Entwurf angepasst werden muss.
Was passiert gerade?
Was passiert gerade?
Aktuell wertet die Kreisverwaltung die eingegangenen Stellungnahmen aus (Schritt 4 im Verfahren). Sobald es neue Informationen zur sogenannten Abwägungssynopse und zum überarbeiteten Entwurf (2. Auslegung) gibt, wird darüber informiert.
Das Beteiligungsverfahren sachliches Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Harburg läuft vom 27.12.2024 bis 26.03.2025.
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